Landesjugendplan
Hinweis:
Ab 2022 wird die neue „Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugenderholung und der Strukturen sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ (kurz: VwV KJA und JSA) in Kraft treten.
Die Geschäftsstelle ist zur Zeit bemüht, die Auswirkungen der neuen Vorschriften zu verstehen, und die Handhabung auszuarbeiten. Zur Zeit sind weder die Antragsfristen bekannt, noch stehen Antrags-Vordrücke zur Verfügung. Sobald weitere Information zur Handhabung vorliegen, wird diese hier veröffentlicht und die Merkblätter zu den verschiedenen Titeln aktualisiert. Für die unten stehenden Merkblätter gilt die alte VwV.
Alle Anträge und Verwendungsnachweise müssen im Web-Programm oaseBW erfasst werden!
Dokumente
- oaseBW Online-Antrags- und Statistik-Eingabe-Programm für den Landesjugendplan Baden-Württemberg
- Übersicht über alle Titel des Landesjugendplans
- Merkblatt zur Erstellung von Verwendungsnachweisen für Jugendleiterlehrgänge
- Merkblatt zur Erstellung von Verwendungsnachweisen für Seminare
- Abgrenzung Jugendleiterlehrgänge <–> Seminare
- Merkblatt zur Erstellung von Verwendungsnachweisen für pädagogische Betreuer
- Merkblatt für Jugenderholungsmaßnahmen
- Merkblatt für Corona-bedingte Sonderzuschüsse